Rechtsprechung
LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- mietrechtsiegen.de
Mietminderung trotz Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten des Vermieters?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Instandsetzungs-/Modernisierungsarbeiten: Mieter kann mindern!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietminderung bei Mängeln aufgrund von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten ...
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mietminderung Modernisierung - Mieter lehnt Ausweichwohnung ab
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Gebrauchseinschränkung durch Modernisierungsarbeiten: Mietminderung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung trotz Modernisierung?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Modernisierung des Hauses, der Wohnung - Mietminderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten schließt nicht Recht zur Mietminderung wegen Störungen aufgrund der Arbeiten aus - Beeinträchtigung des Mietgebrauchs trotz Duldungspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen schließt Mietminderung nicht aus! (IMR 2018, 364)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 21.06.2017 - 9 C 224/15
- LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter …
Auszug aus LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17
Die (erneute) Bezugnahme auf des unter anderem für das Gewerbemietrecht zuständigen XII. Zivilsenates vom 13. Mai 2015 (XII ZR 65/14, WuM 2015, 619, juris) hilft der Beklagten nicht weiter, wie das Amtsgericht ebenfalls zutreffend festgestellt hat. - LG Berlin, 17.02.2016 - 65 S 301/15
Wohnraummiete: Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich der Durchführung von …
Auszug aus LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17
Es mag sein, dass der Mieter seinerseits die Duldung der Durchführung von Modernisierungsarbeiten unter dem Gesichtspunkt der unzumutbaren Härte wegen der auszuführenden Arbeiten davon abhängig machen (bzw. erfolgreich verweigern) kann, wenn ein Verbleib in der Wohnung nicht möglich ist und der Vermieter ihm eine Ausweichwohnung noch nicht einmal anbietet (vgl. Urt. der Kammer v. 17.02.2016, LG Berlin - 65 S 301/15, NJW 2016, 2582 = WuM 2016, 282, juris).